| |
1. Allgemeines
Mit der Erteilung des Auftrages (per Online-Bestellung
oder Ausfüllen des Fragebogens und Bestellformulars)
erkennt der Besteller diese Geschäftsbedingungen
an.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag wird per Online-Bestellung oder Ausfüllen
des Fragebogens und Bestellformulars erteilt. Die Erteilung
ist erst vollständig, wenn der Auftragnehmer denselben
bestätigt hat.
3. Rücktritt
Nach Zustandekommen des Vertrages ist ein Rücktritt
nur aus gesetzlich anerkannten Gründen möglich.
4. Bezahlung
Der Auftraggeber überweist bei Auftragserteilung
den Gesamtbetrag (Package und CD-Kopien) auf folgendes
Konto:
July Paul Musikproduktion & Entertainment
Volksbank
Konto-Nr: 201 000 31 614
BLZ: 42130
IBAN: AT0 542 130 201 000 31 614
BIC/SWIFT-Code: VBOEATWWKLA
Erst nach Eingang des Gesamtbetrages wird das persönliche
Lied geschrieben und produziert und dem Auftraggeber
in der gewünschten und bestellten Form frei Haus
(ohne Versandkosten) zugeschickt. Es kommen keinerlei
weitere Kosten hinzu.
5. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für die Richtigkeit sämtlicher
auf der Homepage zur Verfügung gestellten Inhalte
wird seitens des Auftragnehmers ausgeschlossen. Für
Inhalte Dritter, auf die mittels Links hingewiesen wird,
schließt der Auftragnehmer jegliche Haftung aus.
Der Auftragnehmer schließt weiters jegliche Haftung
für Datenverlust oder entstandene Schäden,
für Netzunterbrechung und/oder unterbrochenen Datentransfer
beim Versenden oder Empfangen von E-Mails aus. Die Firma
enthält sich jeder Verantwortung für jeglichen
Benutzung der Aufnahmen, die zum Schaden Dritter verwendet
werden.
6. Urheberrechte
Die vom Auftragnehmer produzierte Musik und Text unterliegt
dem Urheberrechtsgesetz. Der Auftraggeber hat das Recht,
diese Daten für seine eigenen, privaten Zwecke
zu verwenden. Veränderungen sowie Vermarktung oder
sonstige Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Auftragnehmers gestattet. Alle Werke
wurden gemäß Urheberrechtsgesetz bei der
österreichischen Autorengesellschaft AKM hinterlegt.
7. Übereignete Rechte
Die Übereignung von Werknutzungsrechten am Auftragsgegenstand
bedarf eines separaten schriftlichen Vertrages.
Nur bei Abschluss eines solchen kann der Besteller über
den Leistungsgegenstand frei verfügen.
8. Teilnichtigkeit
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam
oder undurchführbar sein
oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.
9. Gerichtsstand
Villach
|